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WIRTSCHAFT
Rentenfonds im Visier
Einsatz der Sozialversicherungsrücklagen gegen Immobilienkrise gefordert

In den Banken hofft man auf Hilfe des Staates. Foto: CSN
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Andreas Klinger
Madrid
Banken, Sparkassen und Baufirmen haben das Kabinett aufgefordert, alle Register gegen die Wirtschaftskrise zu ziehen. Die Bauunternehmer verlangen, ihre Finanzierungsprobleme durch Staatsbürgschaften für Kredite zu bekämpfen. Die Kreditinstitute wollen, dass die Rücklagen der Sozialversicherung herangezogen werden, um ihre Liquiditätsprobleme zu überbrücken. Die Argumentation ist in beiden Fällen die selbe: Wenn der Staat hilft, die Schwierigkeiten zu überwinden, ist das auch für ihn lukrativ. Statt Gelder etwa für Arbeitslosenhilfe zu vergeuden, komme er weiter in den Genuss von Steuereinnahmen und Sozialabgaben. Wenn er erlaubt, dass die Sozialversicherung künftig nicht nur ausschließlich in festverzinste Staatsanleihen, sondern auch in flexiblere Posten wie etwa Hypotheken investiert, würde der Ertrag statt der derzeitigen vier Prozent mindestens fünf Prozent erreichen, was bei Rücklagen von derzeit rund 50 Milliarden Euro, immerhin 500 Millionen Euro jährlich ausmache. Wirtschaftsminister Pedro Solbes war von diesen Vorschlägen nicht angetan. Er sprach von einer „Überreaktion, die sich kontraproduktiv auswirken könnte“ und betonte: „Die nötige Anpassung des Bausektors sollte nicht künstlich unterbunden werden.“ Zugleich erteilte er auch dem Plan von Wohnungsbauministerin Beatriz Corredor eine Absage, die Steueranreize für Renovierungen von 15 auf 20 Prozent der Investitionssumme anzuheben. Das Kabinett werde im Rahmen eines Wohnungsplans 2009-2012 Initiativen zugunsten des Bausektors ergreifen, etwa in Sachen Mietförderung oder Energiesparen. Das Industrieministerium betonte, parallel dazu werde es „Maßnahmen zur Steigerung der Liquidität“ geben, erklärte aber nicht, welche. Folglich ist der Vorstoß der Kreditinstitute und Baukonzerne vorerst an dem Punkt festgefahren, dass Sozialisten und Volkspartei (PP) prüfen, der Sozialversicherung per Gesetzesänderung zu erlauben, ihre Rücklagen und Überschüsse lukrativer anzulegen.
Rabatte ja, Hilfen nein
EU-Gericht hält baskische Steuernachlässe für legal
Luxemburg - ak. Das Baskenland darf Unternehmen niedriger besteuern als der Rest des Landes. Laut dem EU-Gerichtshof in Luxemburg ist jedenfalls nicht als illegale Staatshilfe einzustufen, dass die Region statt 35 nur 32,5 Prozent Gesellschaftssteuer kassiert. Denn dies ist durch die so genannten Foralrechte gedeckt, die den Basken seit dem Mittelalter Steuerautonomie gewähren. Außerdem trägt das Baskenland die folglichen Einnahmeverluste allein, ohne jegliche Kompensierung von der Zentralregierung zu erhalten. Zwar handelt es sich nur um eine vorläufige Stellungnahme des Gerichts, die in einigen Monaten per Urteil bestätigt werden muss. Wirtschaftsminister Solbes, die baskische Landesregierung und die dortigen Arbeitgeberverbände haben sie aber dennoch als Meilenstein für die „Anerkennung der historischen Realität des Baskenlands“ bewertet. Tatsächlich dürfte das Verfahren einen Schlussstrich unter den Fall ziehen, um den es bereits über 40 Prozesse gegeben hat. Allerdings besteht die EU-Kommission weiter darauf, dass die Basken so gut wie alle Investitionshilfen aus den 90er Jahren wieder eintreiben, weil es sich eindeutig um verbotene Subventionen handle.
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